Angebotsarrangements
Quartierspflege verwirft
das Präambel
einer rein statische
Top-Down-Administration
und verlangt stattdessen
ein dynamisches Leitbild;
nur so wird ein Driften
auf den Wellen des Chaos
inmitten des pflegerisches Ereignisfeld
ermöglicht, zu Gunsten
des pflegerischen Subjekts.
Dabei ist es zweitrangig,
wer das pflegerische Subjekt
Bottom-Up-konkretisiert:
ob der Pflegebedürftige selbst,
seine Angehörigen oder
der bestellte Betreuer.
Optimal wäre der
selbstverantwortete
Ausgangslage, nl. der
vom Nutzer (Prosumer)
selbstbestimmt gesteuerte
Pflegeverlauf, der im verquert
erlebte Ausnahmesituation
Teilhabe prozessual mitgestaltet.
Mit nötiger Scharfsinn
und fein geschliffener,
prädeterminierenden Pflege-Logik
versehen, verfertigt in den berühmten
Modus Altera Pars Petri (Ramus).
Schon Heute theoretisch, technisch
und aufgrund SV-Bestimmungen
auch genauso normativ wie
praktisch möglich durch das
Institut: Persönliches Budget.
Allerdings bisher mit Einschränkungen
als Gutscheinpolitik konzipiert
(“Umsetzung und Akzeptanz
des Persönlichen Budgets”
Endbericht - Bundesministerium
für Arbeit und Soziales;
Berlin, 17. 12. 2012;
Seite 96 - Stand 2014)
“Die Einsatzmöglichkeiten
des Persönlicher Budgets
werden eingeschränkt
durch Qualitätsrichtlinien
oder Gutscheine,
Expertinnen und Experten
der Leistungsträger
[MMW: Wer legitimiert
diese "Experten"? Mit
Sicherheit nicht das
pflegerische Subjekt als
Experte seiner Selbst!]
verweisen darauf,
dass bestimmte Leistungen
entsprechend der
leistungsrechtlichen Vorgaben
nur durch zertifizierte
und/oder rahmenvertraglich
gebundene Leistungserbringer
erbracht werden dürfen.
Pflegesachleistungen
dürfen
explizit nicht
als Geldleistung in das
Persönliche Budget
integriert werden,
sondern nur als Gutschein,
der bei zertifizierten
Pflegediensten einzulösen ist.
Gutscheinpolitik
hat zur Folge,
dass die Leistungsform
Persönliches Budget
bei diesen Leistungen
nicht mit erweiterten
Einsatzmöglichkeiten
einhergeht
und daher
kaum zusätzlichen
Nutzen bedeutet.
Vor diesem Hintergrund
erscheint es wichtig, die
Diskussion um
alternative Wege
der Qualitätssicherung
unter der Rahmenbedingung
einer personenzentrierten
Leistungsgewährung
zu intensivieren.
So sollte ausgelotet werden,
inwiefern das Instrument
der Zielvereinbarungen,
die individuelle Teilhabeziele
beschreiben, stärker
zur Sicherstellung und
Bewertung der Ergebnisqualität
von Teilhabeleistungen
eingesetzt werden kann.
Damit blieben individuelle
Entscheidungsspielräume
bestehen,
ohne dass Ansprüche
an eine qualitativ
hochwertige Hilfeleistung
aufgeweicht werden”.
Budgets in Sicht!
Diese Aussage aus dem Jahr 2008
erhält 2021 zunehmend
deutlichere Konturen.
Persönliches Budget wurde Programm.
persönlich und seit Okt. 2020 auch
des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Stadt Oberhausen benennt 2021
eigens eine Mitarbeiterin für diesen
Frau Beermann, daraufhin angeschrieben,
gab sich als Case-Managerin zu erkennen,
die ihre Zuständigkeit anhand
gesetzliche Normata definierte und
erklärte, dass das persönliche Budget
strukturell das Behindertenrecht
angelehnt wäre - und hüllte sich
ansonsten im sphinxhaftem Dunkel.
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