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Gut aufgehoben

Donnerstag, 25. Februar 2021

Das pflegerische Subjekt Teil 61 - Angebots-Arrangements





Angebotsarrangements


Quartierspflege verwirft

das Präambel 

einer rein statische

Top-Down-Administration 

und verlangt stattdessen

ein dynamisches Leitbild; 


nur so wird ein Driften 

auf den Wellen des Chaos 

inmitten des pflegerisches Ereignisfeld 

ermöglicht, zu Gunsten

des pflegerischen Subjekts. 


Dabei ist es zweitrangig, 

wer das pflegerische Subjekt 

Bottom-Up-konkretisiert: 

ob der Pflegebedürftige selbst, 

seine  Angehörigen oder 

der bestellte Betreuer. 


Optimal wäre der

selbstverantwortete

Ausgangslage, nl. der

vom Nutzer (Prosumer) 

selbstbestimmt gesteuerte

Pflegeverlauf, der im verquert

erlebte Ausnahmesituation 

Teilhabe prozessual mitgestaltet. 


Mit nötiger Scharfsinn

und fein geschliffener,

prädeterminierenden Pflege-Logik

versehen, verfertigt in den berühmten

Modus Altera Pars Petri (Ramus).


Schon Heute theoretisch, technisch

und aufgrund SV-Bestimmungen

auch genauso normativ wie

praktisch möglich durch das 

Institut: Persönliches Budget. 




Allerdings bisher mit Einschränkungen

als Gutscheinpolitik konzipiert

(“Umsetzung und Akzeptanz

des Persönlichen Budgets” 

Endbericht - Bundesministerium 

für Arbeit und Soziales; 

Berlin, 17. 12. 2012;

Seite 96 - Stand 2014)


“Die Einsatzmöglichkeiten 

des Persönlicher Budgets

werden eingeschränkt

durch Qualitätsrichtlinien

oder Gutscheine,  


Expertinnen und Experten 

der Leistungsträger 


[MMW: Wer legitimiert

diese "Experten"? Mit

Sicherheit nicht das

pflegerische Subjekt als

Experte seiner Selbst!]


verweisen darauf, 

dass bestimmte Leistungen 

entsprechend der

leistungsrechtlichen Vorgaben


nur durch zertifizierte 

und/oder rahmenvertraglich 

gebundene Leistungserbringer 

erbracht werden dürfen. 


Pflegesachleistungen

dürfen

explizit nicht

als Geldleistung in das 

Persönliche Budget

integriert werden, 


sondern nur als Gutschein, 

der bei zertifizierten 

Pflegediensten einzulösen ist. 





Gutscheinpolitik

hat zur Folge, 

dass die Leistungsform 

Persönliches Budget

bei diesen Leistungen 

nicht mit erweiterten

Einsatzmöglichkeiten 

einhergeht

und daher

kaum zusätzlichen

Nutzen bedeutet. 


Vor diesem Hintergrund 

erscheint es wichtig, die


Diskussion um

alternative Wege 

der Qualitätssicherung 

unter der Rahmenbedingung

einer personenzentrierten

Leistungsgewährung 

zu intensivieren. 



So sollte ausgelotet werden, 

inwiefern das Instrument 

der Zielvereinbarungen, 

die individuelle Teilhabeziele 

beschreiben, stärker 

zur Sicherstellung und 

Bewertung der Ergebnisqualität 

von Teilhabeleistungen 

eingesetzt werden kann. 



Damit blieben individuelle 

Entscheidungsspielräume

bestehen, 

ohne dass Ansprüche 

an eine qualitativ

hochwertige Hilfeleistung

aufgeweicht werden”.





Budgets in Sicht!


Diese Aussage aus dem Jahr 2008

erhält 2021 zunehmend 

deutlichere Konturen.

Persönliches Budget wurde Programm.

persönlich und seit Okt. 2020 auch 

des Bundesgesundheitsministeriums.


Die Stadt Oberhausen benennt 2021 

eigens eine Mitarbeiterin für diesen

Sektor. 


Frau Beermann, daraufhin angeschrieben,

gab sich als Case-Managerin zu erkennen,

die ihre Zuständigkeit anhand

gesetzliche Normata definierte und 

erklärte, dass das persönliche Budget 

strukturell das Behindertenrecht 

angelehnt wäre - und hüllte sich

ansonsten im sphinxhaftem Dunkel. 





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