Externe Körper als kausales Nicht-Ich
Gesetzt, es gehört zum Begriff
der [Pflege-] Handlung dazu,
dass sie von einem nicht-relationalen
[professionelle] Vollzugsbewußtsein
einer Person begleitet wird
und dass dieser nur die eigene
[proaktiv, als Selbstarbeit katalogisierter]
Handlung begleitet,
so, dass es sich bei fremde Handlungen
nur um “physische Ereignisketten” handelt,
dann hat in der Tat
die eigene [Pflege-] Handlung
nicht nur nicht den Status
eines öffentlichen,
“intersubjektiv identifizierbaren Ereignis”;
dann sind realfaktische Gegebenheiten
auch nicht bloß nicht andemonstrierbar
oder mittteilbar bzw. stehen diese
Vorkommnisse nur in einem Beispielkontext,
wobei es sich allerdings bei jedem
ostensiv gegebenen “Beispiel”
nur um das eigene Vollzugsbewußtsein
[des Prosumenten] handeln kann.
Supervenienz
Ist Selbstsorge Trumpf und Gesetz,
ist auch ein intersubjektiver Begriff
eines [pflegerischen]
Handlungsbewusstsein an sich,
nicht mehr möglich.
Unter Handlungsbewusstsein
wird ein an Handbücher angeglichene
Expertise mit Befehlsgewalt verstanden.
Der Offizier / General steht hier Pate.
Seine strategische Standardvorgaben
werden als unhinterfragbare Befehle
des “Besserwissers” unabdingbar;
“Befehl ist Befehl” mit Kader-
und Kadaver-Gehorsam.
Gewertet als allein Maßgeblich -
ein CEO, Impresario oder
Industriekapitän in der
Health-Industry verkörpert
dieser Typus idealerweise
mit Steven Jobs Qualitäten.
Werden die angewandte
Maßnahmen vom Prosumenten
anerkannt (quasi legitimiert),
sind die Versorgungsleistungen
de-facto supervenient
[Das Erscheinen, Hinzu-Kommen
oder Auftreten als etwas Zusätzliches,
Fremdes oder Unerwartetes] und wirken
indirekt: durch Veränderungen der
Umstände verändern sich Verhältnisse;
alles ist rhizomatisch
bzw. enkaptisch (verschachtelt)
verknotet und verwurzelt.
Trotz ihrer Herkunft als
Uno-Aktu-Handlungen
gerinnen diese Strukturen
Entitäten, die in der pflegerische
Kalkülation als sedimentierte
instantane intersubjekive
Gegebenheiten erfasst werden;
markiert als "immutable mobiles."
Supervenient erbrachter Leistungen
sind Beikömmlich (akzidentiell)
geprimt und gleichwohl,
als Bestandteil attributiver Pflege,
“aufgehoben” in ein ostensiv
(aufzeigender, nicht erklärend)
geregelter Pflegeverlauf
als Realisationen des
sich selbst setzende
pflegerische Subjekt,
mittels in Anwendung
gebrachter professioneller
Pflegepräsenz
als Ermöglicher
(Facilitator).
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