Auch die kleinste Reise
auf den Behandlungspfade
in der Pflegewelt nimmt
immer ihr Ausgang
mit den ersten Schritt:
beim affirmativ zulassenden
und einwilligenden pflegerischen Subjekt.
Bei seine verbürgte Freiheit,
befähigt zu sein (Capability Approach)
selbstbestimmt seinen eigenen Weg
gehen zu können als
Ausdruck seiner Wesenswille.
Gerechtigkeit oder das gute Leben
beginnt beim Vor-Recht der eigene,
körperliche Integrität (bodily integrity)
wahrnehmen zu dürfen.
Vorrecht wird bei John Locke (1689)
umschrieben als Prärogative.
Darunter wird die „Macht verstanden,
ohne Vorschrift des Gesetzes,
zuweilen sogar gegen das Gesetz,
nach eigener Entscheidung
für seinen eigenen Wohl zu sorgen"
Einen Ansatz, wenn kontingent verfolgt,
positiv das Wohlbefinden einer optimierte
öffentliche Daseinsversorgung steigert.
Pflegerische Prärogative wird definiert
als ebenso stabiles wie fragiles Vor-Recht:
denn ihre souveräne, Recht-
und Gesetzesssphäre wird argumentativ
vom pflegerische Subjekt definiert,
der im Rechtskreis kein namentliches,
fallspezifisch normiertes und fixiertes
Subjekt ist als kategoriale Größe.
Also, im Fall der Fälle ebenso inexistent ist, wie umgekehrt, er oder sie als Subjekt intrasituativ, als real erkannter
objektiver Gegenstand innerhalb
des pflegerischen Ereignisses
als Entität wahrgenommen wird.
Realfaktisch erkannt und
verstanden als eine instantane,
intersubjektive Entität,
aufgrund diverse Zuschreibungen
(Inskriptionen - immutable mobiles),
sooft Caring an sich Thema ist.
Das Crucifixum des
pflegerischen Subjekt ist,
(an)erkennen und (an)erkannt machen
zu müssen, dass in einer bestimmte
EBP-relevante [Pflege-] Situation
eine Wesenswille als Vor-Recht,
(bevorrechtet zu sein, in Sachen
Selbstsorge selbstbestimmt
gestalten und walten zu können)
nach eigenem Belieben
als solcher in Anschlag bringen zu können.
EBP steht für Evidenz basierter
[Pflege-] Praxis, die als Handlungsmodell
eng verknüpft ist mit dem,
was obligat am Durchgangspunkt
der Pflege (at the bedside) "dran ist".
Das elementare Vor-Recht
bürdet zugleich als Kürwille,
das pflegerische Subjekt
eine universale Aufgabe auf seinen
Schultern; das Vor-Recht, seine,
als Seinsinnesein wahrgenommene
Wesenswille Gestaltungsmacht
und eine redliche, passende und
nach Gusto eine performative Richtung
verleihen zu können.
Auch passives Unterlassen eigener
Aktionen und williges "sich dreinschicken"
ist hier Schicksalsbewältigung;
und als nutzbarer Vor-Recht
nicht immer der schlechteste Wahl.
Das Vor-Recht ist ihm zeitgleich als
Gabe und Gabe gegeben und aufgegeben,
längst bevor der Fall der Fälle
im manifesten Pflegefall
individuell und symptomatisch
in Erscheinung tritt.
Deshalb wird dieses latent vorhandene
Vor-Recht eben als Vor-Recht definiert.
Vor-Recht als Als-Ob Vorwegnahme
einer Rechtsposition, ähnlich wie
eine sinnvolle Vorwegnahme eines
handlungspflichtiges Ereignis mit
seiner “Trotzmacht” abwehren
zu können durch Inanspruchnahme
geeignete, unterstützende Maßnahmen.
Praktisches Exempel: die Sturzneigung
bei neurologische Störungen
(z.B. beim Morbus Parkinson) erkennen
und tunlichst vermeiden, bevor
überhaupt ein Sturzereignis vorliegt -
und möglicherweise auch nie eintreten wird.
Insofern kann es kommen, dass,
trotzdem wir im Denken mit einer
verfälschten Wirklichkeit rechnen,
doch das praktische Resultat
sich als richtig erweist.
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