Team med-ipflege

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Gut aufgehoben

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Das pflegerische Subjekt Teil 9 [b] - Vor-Recht

 


Auch die kleinste Reise 

auf den Behandlungspfade

in der Pflegewelt nimmt

immer ihr Ausgang 

mit den ersten Schritt: 

beim affirmativ zulassenden 

und einwilligenden pflegerischen Subjekt.


Bei seine verbürgte Freiheit, 

befähigt zu sein (Capability Approach

selbstbestimmt seinen eigenen Weg 

gehen zu können als

Ausdruck seiner Wesenswille.


Gerechtigkeit oder das gute Leben 

beginnt beim Vor-Recht der eigene,

körperliche Integrität (bodily integrity) 

wahrnehmen zu dürfen. 


Vorrecht wird bei John Locke (1689) 

umschrieben als Prärogative.

Darunter wird die „Macht verstanden,

ohne Vorschrift des Gesetzes, 

zuweilen sogar gegen das Gesetz, 

nach eigener Entscheidung 

für seinen eigenen Wohl zu sorgen"


Einen Ansatz, wenn kontingent verfolgt

positiv das Wohlbefinden einer optimierte

öffentliche Daseinsversorgung steigert.


Pflegerische Prärogative wird definiert

als ebenso stabiles wie fragiles Vor-Recht: 

denn ihre souveräne, Recht- 

und Gesetzesssphäre wird argumentativ 

vom pflegerische Subjekt definiert, 

der im Rechtskreis kein namentliches,

fallspezifisch normiertes und fixiertes

Subjekt ist als kategoriale Größe.


Also, im Fall der Fälle ebenso inexistent ist, wie umgekehrt, er oder sie als Subjekt intrasituativ, als real erkannter

objektiver Gegenstand innerhalb

des pflegerischen Ereignisses

als Entität wahrgenommen wird.


Realfaktisch erkannt und

verstanden als eine instantane,

intersubjektive Entität,

aufgrund diverse Zuschreibungen

(Inskriptionen - immutable mobiles), 

sooft Caring an sich Thema ist. 


Das Crucifixum des

pflegerischen Subjekt ist,

(an)erkennen und (an)erkannt machen

zu müssen, dass in einer bestimmte

EBP-relevante [Pflege-] Situation

eine Wesenswille als Vor-Recht,

(bevorrechtet zu sein, in Sachen

Selbstsorge selbstbestimmt

gestalten und walten zu können)

nach eigenem Belieben

als solcher in Anschlag bringen zu können.


EBP steht für Evidenz basierter

[Pflege-] Praxis, die als Handlungsmodell

eng verknüpft ist mit dem,

was obligat am Durchgangspunkt

der Pflege (at the bedside) "dran ist".


Das elementare Vor-Recht

bürdet zugleich als Kürwille,

das pflegerische Subjekt

eine universale Aufgabe auf seinen

Schultern; das Vor-Recht, seine,

als Seinsinnesein wahrgenommene

Wesenswille Gestaltungsmacht

und eine redliche, passende und

nach Gusto eine performative Richtung

verleihen zu können.

Auch passives Unterlassen eigener

Aktionen und williges "sich dreinschicken"

ist hier Schicksalsbewältigung;

und als nutzbarer Vor-Recht

nicht immer der schlechteste Wahl.


Das Vor-Recht ist ihm zeitgleich als

Gabe und Gabe gegeben und aufgegeben,

längst bevor der Fall der Fälle

im manifesten Pflegefall

individuell und symptomatisch 

in Erscheinung tritt.

Deshalb wird dieses latent vorhandene

Vor-Recht eben als Vor-Recht definiert.  


Vor-Recht als Als-Ob Vorwegnahme 

einer Rechtsposition, ähnlich wie 

eine sinnvolle Vorwegnahme eines

handlungspflichtiges Ereignis mit

seiner “Trotzmacht” abwehren

zu können durch Inanspruchnahme

geeignete, unterstützende Maßnahmen. 


Praktisches Exempel: die Sturzneigung

bei neurologische Störungen

(z.B. beim Morbus Parkinson) erkennen

und tunlichst vermeiden, bevor

überhaupt ein Sturzereignis vorliegt - 

und möglicherweise auch nie eintreten wird. 


Insofern kann es kommen, dass, 

trotzdem wir im Denken mit einer 

verfälschten Wirklichkeit rechnen, 

doch das praktische Resultat 

sich als richtig erweist



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