7 - (c) Seinsverlassenheit
Das pflegerische Subjekt konkreszendiert sich
im Zustand der Seinsverlassenheit,
bei dem das ganze Sosein seiner Person,
wie er in die Normalität seines Daseins
in Erscheinung tritt,
ihm abhanden kommt,
ihm verlässt mit dem Ergebnis
eines Menschen (Bürger)
der als Pflege suchendes Subjekt
sich selbst überlassen ist.
Sein Auftritt korrespondiert
gleichzeitig als wesentliches
Sichentzeihende Verbergen
aus den öffentliche Wahrnehmung
bzw. öffentlichen Raum.
Somit lässt seine Seinsverlassenheit
ihm wesentlich und effektiv
zum Gegenstand der Machenschaft werden.
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