Freiberufliche Pflege - Stand der Dinge 2021
Thomas Müller's Statement
zur freiberufliche Pflegepräsenz
ist geradezu erschütternd.
Praktische Hürden die der Theorie
des Denkbaren als Kriterien
des Unmachbaren darstellen;
Klartext: die größte Hürde ist
„Kein Zulassungsantrag ohne Patient“
Kurzum - umkehrschluss - nur dann,
wenn eine Zulassung des Freiberuflers
nach § 124 SGB V vorliegt,
und offiziell bestätigt
sowie amtlich anerkannt, erst dann
kann der selbständige Pflegekraft in Erscheinung treten.
Entweder er formiert als eine
hypermoderne Variante einer
Gig-Economy, der als Leistungserbringer
von Budgetteilnehmers
in der Rolle eines Auftraggebers
(weil er über ein frei verfügbares,
sogenannten persönlichen
(Pflege- oder Entlastungs-Budget verfügt)
temporäre Aufträge,
die er dann als Honorarforderung
direkt beim bedarfspflichtigen Bürger
(dual also) abrechnet.
Oder er formiert sich als verlängerte Arm
(bzw. [andere Leseart] Notbehelf der Kostenträger,
indem er in die (undankbare) Rolle
eines Versorgungsdienstleister schlüpft,
der mit den Kostenträger (KV + PV Kassen etc.)
nach deren obligaten Vorschriften, deren enge Bestimmungen,
deren dürftige Leistungssätze
und deren engeführte Regularien arbeitet.
Dafür wird der PK n. § 77 SGB XI "belohnt"
indem er seine Pflege- und Betreuungs-Service
über mindestens 3 Ecken herum
mit den Leistungsträger abrechnen darf -
vorausgesetz natürlich wenn alle
Versorgungsknebelvertagskonditionen
lückenlos administrativ korrekt beachtet wurden.
Allerdings sei unumwunden klar gestellt:
diese Konstrukt mit der Prämisse
"kein Zulassung ohne Patient"
ist zwar keine Sackgasse,
sondern nur Durchgangstation
zu unternehmerische Pflegepräsenz,
die, zugelassen nach § 124 SGB 5
budgetierte Versorgungskonstrukte ermöglicht,
bei der der bedarfspflichtige Bürger
selbstbestimmt die Marschrichtung vorgibt.
Pflegepräsenz ist machbar
Nur als freiberufliche Pflegepräsenz
legitimiert und zugelassen nach § 124 SGB 5
hat selbständige Pflege eine reale Chance.
Dann und nur dann bereichert persönliche Pflegepräsenz
als Zukunftsmöglichmacher die Pflegemarkt.
Dann aber auch dann gibt es dann auch kein vertun:
wenn er schon als Micro-Unternehmer auftritt,
der seine Service exklusiv zugunsten
des Verbraucher als Auftraggeber
(idealtypisch als pflegerisches Subjekt definiert)
anbietet, dann gilt das aber auch
"ohne wenn und aber."
Das bedeutet (wenn schon, denn schon)
Pflegepräsenz wird und kann
Interimspflege - und -Betreuung
als "Entität" völlig unproblematisch
sich auf der Pflegemarkt positionieren.
Als inventive Institution und Microentrepreneur,
der sein wichtigen und notwendigen Beitrag leistet,
um den riesigen gesellschaftlich relevanten Riß,
entstanden durch unerfüllte Handlungsbedarf
an Betreuungs- und Pflegelücken,
in seiner Person wirkungsvoll mit
hochqualizierte Sinnvollzüge
als echte "Handlanger" ausfüllen.
Das ist sogar ein Klax, wenn der Freiberufler
sogar sofort seine Uno_Actu-Handlungen
mit dem budgetfähigen Bürger und Auftraggeber
(in der Gestalt des pflegerischen Subjekts)
auch schon 2021 direkt abrechnen kann.
Individuell Verträge abschließen bei Bedarf.
Das war schon seit Jahren i.V.m. § 77 SGB XI
mit Pflegekassen, Krankenkassen realsierbar,
wenn auch extrem schwer
und seltenst genutzt, wie von der
Werner-Bonhoff-Stiftung Berlin
klipp uns klar verdeutlicht.
Der Micro-Vertrags-Konstellation
Interimspflege ist jedoch schon
seit gefühlte Ewigkeiten gang und gäbe
bei Einsätze in Heimen,
ambulante Pflegediensten und Kliniken:
Ohnedem wäre es seit eh und je
unmöglich gewesen Freiberufler zu sein.
Ohne Zulassung nach § 124 SGB V
gäbe es keine Freiberufler der seine
subjektives Normsetzungsbefugnis
wahrnimmt indem er seine hochqualifizierte
Dienstleistung individuell
(und sehr oft zu sehr unterschiedliche Konditionen)
selbständig und weisungsunabhängig erbringt.
Deswegen handelt er auch selbst,
auf eigenes Risiko und haftet selbst für die Folgen
indem er für die Qualität seiner Empfehlungen
und Leistungen gerade steht.
Das allerdings lohnt und verlohnt sich,
auch der Freiberufler selbst sich
um seine Abrechnungen kümmern muss -
da er je nicht im Auftrag eines Versorgungsystematik
auf Geheiß Dritter verpflichtet ist.
Somit erhält er sein schmalspur-Lohn
auch nicht über zwei Ecken herum
als indirekter Vergütung,
wie typisch bei schwierige § 77 SGB XI
immer wieder sichtbar wird
Wir wünschen Herr Thomas Müller
viel Erfolg beim Wettbewerb
der Werner-Bonhoff-Stiftung:
er ist mein TOP-Favorit.
Solange das persönliche Budget noch nicht Allgemeingut
und als gute, zusätzlicher Option
bei prekäre Versorgungsituationen
in dünn besiedelte Gegenden
verfügt die Idee des Curassist-Inhabers
über einen Goldstandart,
die bessere Daseinsversorgung garantiert:
Reformvorschläge
"Thomas Müller fordert
deshalb ein übergeordnetes Gremium,
das Einzelpflegekräfte genehmigt
sowie eine Datenbank.
Ein Datenbank in der die zugelassenen
Einzelpflegekräfte gelistet sind.Auf diese Datenbank könntendie Kranken- und Pflegekassen zugreifen.Das wäre [nicht nur bei Th. Müller]
in seinen Augenein wichtiger Baustein,um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken,weil die in der Folge auchfür die Kranken- und Pflegekassenweniger zusätzliche Arbeit bedeuten würde.
„Wenn wir verschiedene
Regionen in Deutschland sehen,
die schlecht besiedelt sind,
da findet man keinen Pflegedienst mehr,
weil man nicht genug Pflegekräfte findet,
die einen Pflegedienst gründen könnten.
Da wäre es ganz, ganz wichtig,
wenn Einzelpflegekräfte
diesen Notstand kompensieren könnten“
(Thomas Müller, curassist GmbH)
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