Pflegepräsenz als Gig-Economy
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Beim Sozialgericht in Duisburg
wurde der Bescheid vom 28. Feb. 2014
angefochten, weil, lt. Aussage des DRV,
Niemand
im Bescheid persönlich genannt wäre,
sodass genau deshalb, genau darum,
rirum rarum Löffelstiel,
auch niemand irgend etwas zustünde.
Niemand
im Bescheid persönlich genannt wäre,
sodass genau deshalb, genau darum,
rirum rarum Löffelstiel,
auch niemand irgend etwas zustünde.
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